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Unterwegs in Hessen | MIT Hessen
MIT Hessen

Beim CDU-Tag der Vereinigungen in Darmstadt: mit Frank Hartmann, Landesvorsitzender der MIT Hessen




1. MIT »
Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mehr als die Hälfte des Bruttosozialprodukts wird von mittelständischen Unternehmen erwirtschaftet. Sie beschäftigen etwa zwei Drittel aller Erwerbstätigen und bilden drei Viertel aller Auszubildenden aus.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) in der Union vertritt die Interessen der mittelständischen Unternehmer, der Selbständigen, Freiberufler, Gewerbetreibenden, Landwirte und leitenden Angestellten.

Diese Berufsgruppen zeichnet eines aus: Sie stellen die Leistungsträger in unserer Gesellschaft dar – diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen und diejenigen, die Steuern zahlen. Zum Mittelstand gehören über 90 Prozent unserer Betriebe in Deutschland.

Gemeinsam mit der MIT kämpfe ich für die KMU als tragende Säule von Wirtschaft und Gesellschaft, für Freiheit und Verantwortung als Grundwerte und für das Modell der Sozialen Marktwirtschaft.

Wir sind gegen Überregulierung und Bevormundung durch staatliche Behörden, intransparente Subventionssysteme und kollektivistische Tendenzen in der Wirtschaftspolitik.

Wer sich nicht um die Belange des Mittelstands kümmert, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Zahl der Insolvenzverfahren zunimmt und es immer weniger Menschen gibt, die Unternehmen gründen. Der Mittelstand schafft Arbeitsplätze! Deswegen muß die Politik die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so gestalten, daß Unternehmen sich darin in vollem Umfang entfalten können.
2. AGG »
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt Deutschland der Verpflichtung nach, vier EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Ein Ziel des AGG ist unter anderem die Beseitigung aus Gründen des Alters, der Weltanschauung und der Religion.

Die Europäische Kommission hat Anfang 2008 aufgrund einer vermeintlich unzureichenden Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und zu einer Verschärfung der rechtlichen AGG-Grundlagen aufgefordert. Bei Nichtbeachtung dieser Auflage soll Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden.

Dabei sichert die deutsche Gesetzgebung bereits den notwendigen Schutz vor Benachteiligung. Die bislang zahlenmäßig recht überschaubaren Diskriminierungsklagen tragen dem Rechnung. Ein zusätzlicher Regulierungsbedarf ist somit nicht gerechtfertigt. Die Folgen eines solchen Aktionismus wären große Rechtsunsicherheit sowie erhebliche Kosten für Unternehmen.
3. Europäische Privatgesellschaft »
Mit dem Statut für eine Europäische Privatgesellschaft (EPG) haben die europäischen Institutionen eine neue Rechtsform geschaffen, welche die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erhöht.

Die EPG ist auf die Bedürfnisse international ausgerichteter KMU zugeschnitten. Einheitliche gesellschaftsrechtliche Vorschriften ersparen Zeit und Geld für juristische Beratung, Management und Verwaltung. So werden KMU von vielen bürokratischen Hürden befreit.

Eine Solvenzbescheinigung vorausgesetzt, kann eine EPG mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Für die Arbeitnehmermitbestimmung gilt das Recht des Mitgliedstaats, in dem die SPE ihren Sitz hat. Sieht ein Staat diese Mitbestimmungsrechte vor, hat die Belegschaft der EPG das Recht auf die Wahl oder Ablehnung eines Teils der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans.

Mit diesem Statut hat Europa ein klares Zeichen für mehr Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt gesetzt!
4. Small Business Act »
Die Europäische Kommission hat im Juni 2008 Entwürfe für ein europäisches Regelwerk für kleine Unternehmen ("Small Business Act") vorgelegt. Dazu gehören Punkte wie eine effizientere Rechtsetzung für KMU, bessere Finanzierungsmöglichkeiten, weniger Bürokratie und die Senkung von Marktzutrittsbarrieren. Die Initiative der Kommission ist ausdrücklich zu unterstützen. Allerdings verbleibt vieles noch im Allgemeinen.

Eine bestmögliche Förderung des Mittelstands erfordert auch dementsprechende Maßnahmen. Diese müssen nachhaltig sein und deren Umsetzung wirksam kontrolliert werden. Wir brauchen flexible KMU-Regelungen, da bei aktuellen Entwicklungen immer ein Anpassungsbedarf besteht und auch neue Themen aufgenommen werden müssen.

Von großer Bedeutung ist auch der Zugang zu Finanzierungs-mitteln. Hier besteht gerade im Hinblick auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Unternehmen als Kunden großer Verbesserungsbedarf. Damit Fördergelder und Darlehen auch wirklich bei den KMU ankommen, müssen die Beantragungsverfahren vereinfacht bzw. abgekürzt werden. Auch sollte die EIB den Unternehmen über den finanziellen Aspekt hinaus mit Rat und Tat zur Seite stehen.



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