Thomas Mann MdEP EVP-ED
 
Wirtschaft | Wettbewerb
Wettbewerb
Im Bereich des Wettbewerbs sind die Ziele der EU auf Fairness und Chancengleichheit ausgerichtet. Dass diese Vorgaben kaum „von jetzt auf gleich“ umzusetzen sind, zeigen die letzten zwanzig Jahre der Entwicklung. Die Belange von 27 Mitgliedstaaten und annähernd 500 Millionen Menschen sind ausgewogen zu berücksichtigen und dürfen nicht durch einseitige Interessen untergraben werden.

Die EU hat sich das Ziel gesetzt, den wettbewerbsfähigsten, dynamischsten und wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu festigen und durch gezielte Hilfestellungen zu erhalten. Die Dynamik ist vor allem durch die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geprägt. Die europaweiten Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen der einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen einen grenzenlosen Wettbewerb. Dieser kommt sowohl den Auftraggebern als auch den ausführenden Betrieben zugute. Nicht nur das preisgünstigste, auch das qualitativ hochwertigste Angebot kann aus einer Vielzahl von Möglichkeiten gewählt werden. Bürokratischen Hürden für grenzüberschreitende Geschäftsverbindungen müssen von der EU abgebaut. Somit ist auf lange Sicht mit einem konsequenten Ausbau der innereuropäischen Wettbewerbsstruktur zu rechnen.

Der Wettbewerb innerhalb der EU soll nicht zur Überstrapazierung der nationalen Märkte führen. Bei aller Freizügigkeit der Arbeit muss auch bedacht werden, dass diese in alle Richtungen greift.

In Zeiten der globalen Wirtschaftsverbindungen kann die EU nur als gemeinschaftlich agierender Wirtschaftsraum bestehen. Ein funktionierender Wettbewerb muss ist eine Chance.

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