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Soziales | Dienstleistungsrichtlinie
Dienstleistungsrichtlinie
Um mehr Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, sollen durch die Dienstleistungsrichtlinie bürokratische Hindernisse bei der Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes abgebaut werden, in Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen. Der Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten, lediglich den Gesetzen des eigenen Landes Folge leisten sollten.

Zum Nutzen der Arbeitnehmer und des Mittelstandes erreichte das EP, das Herkunftslandprinzip durch das Dienstleistungsprinzip zu ersetzen: Laut der Richtlinie sind die Regeln in den Mitgliedstaaten zu beachten, in denen die Arbeit geleistet wird. So konnte die Gefahr des Lohn- und Sozialdumpings abgewehrt werden. Die Beschäftigten brauchen faire Arbeitsbedingungen und Unternehmen, speziell der Mittelstand, brauchen ausreichenden Schutz vor existenzgefährdender Billig-Konkurrenz.


Pressemitteilungen
Presseartikel vom 16.02.2006

„Dienstleistungsrichtlinie bringt neuen Schwung in der EU“

Für Dienstleistungen wird es künftig einen EU-weiten Markt geben. Das Europäische Parlament (EP) hat heute in erster Lesung die Richtlinie zu Dienstleistungen verabschiedet. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte für das gemeinsame Antragspaket von EVP-ED- und SPE-Fraktion.
[PM Thomas Mann]

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