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Europäische Betriebsräte
Seit 1994 gibt es die EU-Richtlinie über die Einsetzung von Europäischen Betriebsräten (EBR). In Deutschland trat das Gesetz über die EBR 1996 in Kraft.

Ziel ist es, eine grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung in europaweit tätigen Unternehmen zu schaffen. Wegen der verschiedenen nationalen Traditionen schreibt die Richtlinie Minimalanforderungen für Anhörung und Information vor. Ein EBR kann in Unternehmen gebildet werden, die in der EU mindestens 1000 Arbeitnehmer beschäftigen, davon je 150 Arbeitnehmer in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten.

In der EU gibt es 820 Europäische Betriebsräte, welche 14,5 Millionen Arbeitnehmer vertreten. Das sind 36% der in Frage kommenden Unternehmen. In einer Neufassung der Richtlinie, die auf Initiative des EP entstand und von den europäischen Sozialpartnern akzeptiert wurde, wurden die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gestärkt. Sie garantieren mehr Rechtssicherheit und senken gleichzeitig bürokratische Kosten.


Pressemitteilungen
Presseartikel vom 03.09.2001

Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Herr Präsident, die Kommission hatte die Aufgabe, die Wirksamkeit des Europäischen Betriebsrates zu untersuchen. Der Europäische Betriebsrat ist immer bedeutsamer geworden.
[PM Thomas Mann]

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