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Soziales | Leiharbeit und Zeitarbeit
Leiharbeit und Zeitarbeit
Angestellte von Zeitarbeitsfirmen sollen vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte und Arbeitsbedingungen haben wie festangestellte Mitarbeiter des Unternehmens, in das sie entsandt worden sind. Abgesehen von der Bezahlung, gilt dies auch beim Urlaub und in der Elternzeit, Fortbildung oder Nutzung von betrieblichen Einrichtungen.

In Deutschland ist dieser Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeit seit 2004 festgeschrieben. Im Oktober 2008 wurde vom EP beschlossen, dass er auch europaweit gilt. Nun sind Arbeitnehmer nicht mehr Opfer von prekären Arbeitsverhältnissen und Lohndumping. Stattdessen wird ihnen Gleichberechtigung und Rechtssicherheit garantiert.


Pressemitteilungen
Presseartikel vom 21.11.2002

Leiharbeit muss ebenfalls dem Subsidiaritätsprinzip unterliegen!

Der zuständige EVP-ED-Berichterstatter für den Frauenausschuß des Europäischen Parlaments, Thomas Mann (CDU), stuft die Leiharbeit als einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit in der Europäischen Union ein.
[PM Thomas Mann]

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