Soziales | Generationengerechtigkeit
Generationengerechtigkeit
Erstes EU-Maßnahmenpaket für Generationengerechtigkeit
Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat mit großer Mehrheit (440 Ja- zu 122 Nein-Stimmen) meinen Bericht zur Generationengerechtigkeit angenommen. Erstmals werden damit auf EU-Ebene konkrete Maßnahmen und Instrumente für Junge und Ältere in einem Paket gebündelt. Das ist ein neuer, innovativer Ansatz. Wir denken nicht nebeneinander her, sondern aufeinander zu. Im EP waren wir uns einig, dass Generationengerechtigkeit keine Worthülse bleiben darf, sondern durch konkrete Maßnahmen verwirklicht werden muss.
Generationenbilanzen und Generationen-Check
Um die Diskussion über Generationengerechtigkeit auf eine stabile und sachliche Grundlage zu stellen, empfehlen wir den Mitgliedstaaten, Generationenbilanzen zu erstellen. So können die Zahlungsströme zwischen den Jahrgängen sowie Leistungen und Belastungen jeder Generation verlässlich abgebildet und prognostiziert werden. Für die statistischen Ämter ist es ein Leichtes, Steueraufkommen, Sozialversicherungsbeiträge oder Rentenzahlungen für jede Altersgruppe zu berechnen.
Mit dem „Generationen-Check“ sollen die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission erstmals eine Gesetzesfolgen-Abschätzung einführen über die gewollten Auswirkungen und die ungewollten Nebenwirkungen bei der Belastung der Generationen.
Mit dem „Generationen-Check“ sollen die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission erstmals eine Gesetzesfolgen-Abschätzung einführen über die gewollten Auswirkungen und die ungewollten Nebenwirkungen bei der Belastung der Generationen.
Renten – national unterschiedlich, nicht europäisch einheitlich
Auch in Sachen Renten senden wir ein klares Signal: Die nationalen Altersgrenzen zur Renten-Berechtigung sollen beibehalten werden. Deutschland hat sich darauf verständigt, die Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Dabei dürfen ältere Arbeitnehmer nicht gegen ihren Willen gezwungen werden, eine Beschäftigung aufzugeben, etwa aufgrund von willkürlich festgelegten Lebensaltersgrenzen. Der EuGH erteilte in seinem Urteil vom Oktober einem Zwangsruhestand ab dem Renteneintrittsalter eine klare Absage: Rentner dürfen sich auf offene Stellen bewerben und nicht aufgrund ihres Alters benachteiligt werden.
Europäischer Pakt 50 Plus
Für die älteren Mitbürger fordern wir den „Europäischen Pakt 50plus“. Bis zum Jahr 2020 sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Die Erwerbstätigenquote von Arbeitnehmern über 50 soll auf mehr als 55% steigen.
- Die Frühverrentung und deren finanzielle Förderung müssen europaweit abgebaut werden.
- Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Mittel für Menschen über 60 zur Verfügung stellen, damit sie länger auf dem Arbeitsmarkt tätig sein können.
Europäische Jugendgarantie
Am anderen Ende der Altersskala stehen die jungen Menschen. Wir empfehlen eine „Europäische Jugendgarantie“: Jedem Jugendlichen soll nach einer Arbeitslosigkeit von maximal 4 Monaten ein Arbeitsplatz angeboten werden, eine Lehrstelle oder andere Ausbildungsmaßnahmen. Hier gilt das Prinzip „fördern und fordern“. Förderung ist keine Einbahnstraße: Wenn die Jugendlichen keine ausreichenden Qualifikationen mitbringen, sollen sie diese erwerben können, um beschäftigungsfähig zu sein.
2012 das Europäische Jahr des „Aktiven Alterns“
Das „Aktive Altern“ ist für uns der Schlüssel zum Erhalt der Solidarität. Im Mittelpunkt steht die Idee, dass ältere Menschen längerer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn sie es wollen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass die EU-Kommission meine Forderung aus dem Bericht aufgegriffen und im September 2010 das Jahr 2012 zum Jahr des „Aktiven Alterns“ ausgerufen hat. Das ist das richtige Signal zur richtigen Zeit!